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Tagesgedanke vom Samstag, den 6. Februar 2016

Vergebung - das göttliche Gesetz gewährt sie nur demjenigen, der seine Fehler wiedergutgemacht hat

Ihr habt jemandem Unrecht getan und euch dafür bei ihm entschuldigt. Das ist sehr gut, aber es genügt nicht: Ihr müsst auch noch die Schäden reparieren. Nur auf diese Weise werdet ihr befreit. Zu der geschädigten Person zu sagen: »Es tut mir leid, entschuldigen Sie…« ist nicht ausreichend und das göttliche Gesetz wird euch so lange verfolgen, bis ihr das angerichtete Übel in Ordnung gebracht habt. Ihr sagt: »Wenn mir die geschädigte Person aber verziehen hat?« Nein, so einfach ist die Frage nicht zu regeln, weil das Gesetz eine und die Person eine andere Sache ist. Selbst wenn die Person euch verziehen hat, wird euch das Gesetz verfolgen, bis ihr Wiedergutmachung geleistet habt. Natürlich stellt der Verzeihende Edelmut und Großzügigkeit unter Beweis und befreit sich von den Qualen und Rachegedanken, die ihn in den niederen Astralregionen zurückgehalten hätten. Wenn Jesus von uns verlangte, wir sollten unseren Feinden vergeben, so tat er das, damit es uns gelänge, uns von den zerstörerischen negativen Gedanken und Gefühlen zu befreien. Aber die Vergebung regelt die Sache nicht, sie befreit nur die Opfer, die Geschädigten, nicht aber die Schuldigen, die den Fehler begangen haben. Um sich zu befreien, muss der Schuldige Wiedergutmachung leisten.

Omraam Mikhaël Aïvanhov




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