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Tagesgedanke vom Donnerstag, den 4. Dezember 2014

Wiedergutmachung seiner Fehler - nur sie kann den Schuldigen befreien

Dass jemand, der schlecht gehandelt hat, seine Schuld anerkennt und bereut, ist gut, aber nicht ausreichend. Selbst wenn die dabei manchmal entstehenden Gewissensbisse und Tränen eine Art Reinigung darstellen, muss man doch alles wieder gut machen, damit einem verziehen wird. Ihr habt jemandem Unrecht angetan und entschuldigt euch bei ihm. Wenn er dies akzeptiert, ist das sehr gut, aber ihr seid erst dann befreit, wenn ihr den Schaden wiedergutgemacht habt. Es genügt nicht, zu dem Geschädigten zu sagen: »Es tut mir aufrichtig leid, bitte verzeihen Sie mir…«, und das göttliche Gesetz wird euch so lange verfolgen, bis ihr den angerichteten Schaden repariert habt. Ihr sagt: »Aber die geschädigte Person hat mir doch verziehen!« Nein, so einfach kann die Sache nicht geregelt werden, denn die Person ist eine Sache und das Gesetz eine andere. Klar, die Person hat euch verziehen, aber das Gesetz, das göttliche Gesetz verzeiht euch nicht, sondern verfolgt euch, bis ihr repariert habt. Natürlich stellt der Verzeihende seine edle Gesinnung und Großzügigkeit unter Beweis. Aber das Verzeihen regelt die Sache nicht, es befreit nur die Opfer, die Misshandelten, die Betrogenen. Der Schuldige wird dadurch nicht frei. Der Schuldige muss alles wieder gut machen, um sich zu befreien.

Omraam Mikhaël Aïvanhov




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